Informationen zum Infektionsschutz zum Schulstart
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
hiermit übersende ich Ihnen die wichtigsten Informationen und Festlegungen des TMBJS in Bezug auf den Infektionsschutz zum Schulstart. Die entsprechenden Verordnungen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des TMBJS (https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus).
Was bedeuten diese neuen Regelungen konkret für unsere Schule?
Das Schuljahr beginnt mit einem sogenannten „Sicherheitspuffer“ vom 06.09.21 – 19.09.21. In diesem Zeitraum sind besondere Schutzmaßnahmen angeordnet. Dazu zählen:
1. Anwesenheitspflicht für alle Schülerinnen und Schüler.(Befreiungsmöglichkeit nur für SuS mit Risikomerkmalen unter Vorlage eines ärztlichen Nachweises)
2. Alle Schülerinnen und Schüler müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Alle Schülerinnen und Schüler die keine Nachweise vorlegen können oder wollen, müssen sich selber in der Schule testen. Die Tests werden jeweils wie bekannt Montag und Donnerstag in der Schule durchgeführt. Was passiert, wenn sich ihr Kind nicht testet, entnehmen Sie dem Elternbrief von Herrn Minister Holter.
3. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle während der gesamten Zeit im Schulgebäude, auch im Unterricht. (Ausgenommen sind Lüftungspausen)
4. Betretungsverbot der Schule für Personen mit Krankheitssymptomen.
Was müssen Sie nun konkret tun, wenn Ihr Kind von der Testpflicht befreit werden soll?
Füllen Sie bitte das Formular im Anhang aus. Dieses ist am ersten Schultag abzugeben. Die entsprechenden Nachweise über die Genesung oder die Impfung sind vorzuhalten. Ohne entsprechende Nachweise ist eine Befreiung von der Testpflicht nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Leube
Schulleiter
Anlage:
Elternbrief Minster Holter
Formular Testpflichtbefreiung
Übersicht Frühwarnstufen